Die Einzelfall- bzw. Objektversicherung (manchmal auch mandatsbezogene Versicherung genannt) bietet Versicherungsschutz für Einzelaufträge (Verfahren), insbesondere von Rechtsanwälten, Betreuern, Insolvenz- und Zwangsverwaltern aber auch von anderen Berufsgruppen wie z.B. von Unternehmensberatern.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt in Form einer Einzelfall-/Objektversicherung ist insbesondere in den folgenden Fällen sinnvoll:
Das zu versichernde Mandat benötigt eine Versicherungssumme die (deutlich) über der Versicherungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt (sog. Stammvertrag) liegt
Es soll eine Tätigkeit versichert werden, die nicht im Rahmen der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt versichert ist (zum Beispiel eine treuhänderische Tätigkeiten)
Der Auftraggeber wünscht und verlangt den Abschluss und den Nachweis einer Einzelfall-/Objektversicherung
Da im Bereich Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt das Verstoßprinzip gilt (maßgeblich ist also immer der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des beruflichen Fehlers) und die meisten Versicherer im Bereich Einzelfall-/ Objektversicherung keinen rückwirkenden Versicherungsschutz anbieten, ist es äußerst wichtig diese Versicherung in unmittelbarer zeitlicher Nähe zur Mandatserteilung und vor Aufnahme der Tätigkeit, die durch diese Versicherung versichert werden soll, abzuschließen.
Mit dem folgenden Online-Formular können Sie Angebote für eine Einzelfall-/Objektversicherung mit einem hervvorragendem Preis-Leistungsverhältnis unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben unverbindlich anfordern.
Sie werden dabei schnell feststellen, dass der Fragenkatalog vergleichsweise umfassend ist. Da sich der Versicherungsumfang und die Qualität der Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern erheblich unterscheidet, ist es wichtig, dass wir uns bei Ihnen nach allen risikorelevanten Angaben erkundigen, damit Sie im Schadensfall keine Überraschung erleben und einen Deckungsausfall erleiden.