Thomas Friedewald |
Unabhängige Finanzberatung |
Humboldtstraße 14 |
58452 Witten |
Telefon: 02302/984005 |
Telefax: 02302/984006 |
Email: info@friedewald-finanz.de |
Web: www.pro-advokat.com |
nachfolgend „Anbieter“. |
Der Anbieter ist ein selbständiger und unabhängiger Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler und Immobiliendarlehensvermittler. Rechtlich steht der Anbieter damit auf der Seite des Nutzers bzw. seiner Klienten. |
2. Die Nutzung dieser Serviceleistungen ist kostenlos, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde. .
3. Das Angebot des Anbieters umfasst nicht auf alle auf dem Markt existierenden Versicherungs- und Finanzanlagen, sondern nur die Produktanbieter, mit denen eine Kooperationsvereinbarung besteht.
4. Mit der Anforderung von Vergleichen, Angeboten und Informationen zu Versicherungs- und Finanzanlagen entsteht für den Anbieter noch keine verbindliche Auftragsannahme oder die Verpflichtung unverzüglich für den Nutzer tätig zu werden. Zudem behält sich der Anbieter das Recht vor Anfragen im Einzelfall nicht zu bearbeiten. Eine Verpflichtung für den Nutzer tätig zu werdenentsteht erst dann, wenn seitens des Nutzers Antragsunterlagen verbindlich angefordert werden und der Anbieter die Übermittlung dieser Unterlagen zugesagt hat.
5. Der Anbieter erhält für die Bearbeitung der Anfragen und die Übermittlung der Vergleiche, Informationen und Vertragsunterlagen für Versicherung- und Finanzanlagen ausreichend Zeit. Benötigt der Nutzer den Versicherungsschutz sofort, rückwirkend oder innerhalb der nächsten 7 Tage, ist dies dem Anbieter sofort mitzuteilen.
6. Die korrekte und vollständige Angabe der risikorelevanten Vorgaben durch den Nutzer ist für die Serviceleistungen des Anbieters unablässig. Daher haftet der Nutzer ausschließlich für die korrekte Angabe. Eine Überprüfung der Angaben durch den Anbieter erfolgt nicht.
7. Ein Versicherungsvertrag kommt erst mit der Annahme des Versicherers zu Stande. Auch der Versicherungsschutz beginnt erst mit der Annahmeerklärung bzw. mit der Übermittlung des Versicherungsscheins. Der Anbieter hat dabei keinen Einfluss auf Bearbeitungszeit durch den Versicherer. Diese Regelungen gelten für Finanzanlagen und Finanzdienstleistungen entsprechend.
8. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters abweichen oder ergänzende Regelungen vorsehen finden keine Anwendung.
9. Sofern der Nutzer mit der Nutzung der Serviceleistungen des Anbieters die Rechte Dritter verletzt, haftet er gegenüber diesen selbst und unmittelbar.Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Nutzer die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Anbieters auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Nutzer gibt auf Anfrage eine entsprechende Empfehlung ab.
2. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG ist nur der Höhe nach auf 5 Mio. € pro Schadensfall begrenzt.
3. Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Nutzer Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung der Nutzung. Diese Beschränkung der Verjährung gilt nicht bei einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen oder verkürzten Verjährungsvorschriften gelten darüber hinaus nicht, soweit die Haftung des Anbieters auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Pflichtverletzung.
2. Sollte eine Regelung dieses AGB unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
Der Nutzer wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich dieser Beratung- und Dokumentationsverzicht nachteilig auf die Möglichkeit auswirken kann, gegen den Anbieter einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten geltend zu machen.
I. Der Anbieter ist Handelsmakler gem. § 93 HGB und an keine Versicherungsgesellschaft gebunden. Er nimmt unabhängig die Interessen seiner Auftraggeber wahr, hat sein Gewerbe bei der Industrie- und Handelskammer angezeigt und ist beim DIHK registriert.
II. Der Anbieter wird mit der Vermittlung einer bedarfsgerechten Versicherung durch den Nutzer von Fall zu Fall (persönlich oder digital) beauftragt und steht dem Nutzer in der Folgezeit für Service-Leistungen (z.B. Vertragsänderungen, Unterstützung im Schadensfall etc.) jeweils nach individueller Absprache (ggf. mit Honorarvereinbarung) zur Verfügung. Eine ständige Vertragsüberwachung findet nicht statt.
III. Der Nutzer verpflichtet sich selbständig vertrags- und risikorelevante Umstände bzw. Änderungen dieser Umstände unverzüglich dem Anbieter schriftlich mitzuteilen. Hierdurch wird der Anbieter in die Lage versetzt den Nutzer über die ggf. erforderliche Anpassung oder den Neuabschluss von Versicherungsverträgen zu beraten. Auch über die Änderung seiner Kontaktdaten (insb. Email-Anschrift, Telefon, Privatadresse, Kanzleianschrift usw.) wird der Anbieter durch den Nutzer umgehend schriftlich informiert. Bei den vertrags- bzw. risikorelevanten Angaben handelt es sich um die An- und Vorgaben, die bei Abschluss der Versicherung erfragt oder in dem Versicherungsvertrag angegeben werden.
IV. Bei der Versicherungsvertragsvermittlung kann der Anbieter einzelne Versicherer direkt ansprechen oder sich der Dienstleistung von Zwischenmaklern (z.B. FiNet, Conceptif, Degenia usw.) bedienen. Der Zwischenmakler erbringt im Verhältnis zum Nutzer keine Dienstleistungen. Dies gilt auch dann, wenn Versicherungsunternehmen den Zwischenmakler in Versicherungspolicen als Betreuer, Vermittler u. dgl. des Versicherungsnehmers eindrucken sollten. Verpflichtet und berechtigt aus diesem Vertrag ist lediglich der Anbieter.
V. Der Anbieter berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die ihren Sitz bzw. Niederlassung oder Verwaltungsstelle mit ladungsfähiger Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache anbieten. Versicherungen werden nicht an Unternehmen vermittelt, die dem Anbieter keine Courtage gewähren. Falls der Nutzer dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.
I. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine leicht fahrlässige Verletzung Ihrer Pflichten – mit Ausnahme der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach den §§ 60ff VVG - , insbesondere den Verwaltungs- und Betreuungspflichten, ist auf 5 Mio. € pro Schadensereignis beschränkt. Der Anbieter unterhält eine entsprechende Versicherung.
Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Nutzer die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Anbieters auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, die das übernommene Risiko abdeckt. Der Anbieter gibt hierzu eine Empfehlung ab.
II. Die Haftung des Anbieters und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für eine Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG ist nur der Höhe nach auf 5 Mio. € pro Schadensfall begrenzt.
III. Ansprüche auf Schadenersatz wegen einer leicht fahrlässig begangenen Pflichtverletzung verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Klient Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste. Spätestens verjähren diese Ansprüche jedoch drei Jahre nach Beendigung des Maklermandats. Diese Beschränkung der Verjährung gilt nicht bei einer Verletzung der gesetzlichen Beratungs- und Dokumentationspflichten nach §§ 60ff VVG.
IV. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen oder verkürzten Verjährungsvorschriften gelten darüber hinaus nicht, soweit die Haftung des Anbieters auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht. Unberührt bleibt auch die Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und vorsätzlicher Pflichtverletzung.
II. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages unwirksam sein oder durch die Rechtsprechung oder durch gesetzliche Regelungen unwirksam werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht.
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