Die Berufshaftpflichtversicherung ist bei Rechtsanwälten eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Nicht versichert sind (mit wenigen Ausnahmen) jedoch Personen- oder Sachschäden bzw. Vermögensschäden als Folge von Personen- oder Sachschäden. Auch die Privathaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz, wenn der Schaden im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Versicherungsschutz für Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit bietet lediglich die Betriebs-/ Bürohaftpflichtversicherung.
Wie wichtig diese Versicherung ist, sollen die folgenden - zugegebenermaßen drastischen - Schadensbeispiele zeigen:
Ein Mandant stürzt in Ihrem Büro über ein Computerkabel
und zieht sich einen komplizierten Bruch zu. Er kommt in ein Krankenhaus und ist in der Folgezeit für mehrere Monate
arbeitsunfähig.
Sie vergessen die Kaffeemaschine in Ihrem Büro nach
Büroschluss auszuschalten. Die Kaffeemaschine überhitzt und fängt Feuer, das auf die Büroräume übergreift und Haus schwer
beschädigt
Sie versenden eine Email an einen gewerbetreibenden
Mandanten, die mit einem Virus infiziert ist, der bei dem Mandanten seine schadhafte Wirkung entfaltet und zu einem
Produktionsausfall führt.
Sie besuchen einen Mandanten in dessen Privatwohnung und
zerstören durch eine Unachtsamkeit eine teure Ming Vase
Viele Berufshaftpflichtversicherer bieten eine Bürohaftpflichtversicherung in Kombination zu der Berufshaftpflichtversicherung an. Der Beitrag für diese Ergänzung wirkt auf den ersten Blick als äußerst günstig. Bei näherer Betrachtung offenbaren sich hier jedoch Haftungsfallen.
In der Regel betragen sie Versicherungssummen für Personenschäden bzw. Sachschäden lediglich 1-2 Mio. €. Allgemein als risikogerecht empfohlen wird aber mittlerweile eine Versicherungssumme von mindestens 5.000.000 € für Personenschäden und Sachschäden.
Ferner sind oftmals Deckungserweiterungen wie Nachhaftung, Mietsachschäden an Büroräumen oder Internetschäden in den kombinierten Versicherungsverträgen nicht enthalten.
Auch in strategischer Hinsicht hat die Kombination aus Berufshaftpflichtversicherung und Bürohaftpflichtversicherung erhebliche Nachteile. Grundlage für die Berufsausübung als Rechtsanwalt ist eine Berufshaftpflichtversicherung iSd. § 51 BRAO. Wenn mehrfach Schadensfälle verursacht werden, neigen die Versicherer dazu, den Versicherungsvertrag zu kündigen. Eine neue Versicherung zu finden, ist unter diesen Umständen äußerst schwierig. Ohne eine Berufshaftpflichtversicherung wird die Zulassung aber widerrufen. Daher ist es von existenzieller Bedeutung, den Versicherungsvertrag für die Berufshaftpflichtversicherung möglichst schadensfrei zu halten. Bei einer Kombination aus Berufshaftpflichtversicherung und Bürohaftpflichtversicherung würde aber schon ein geringer Sachschaden dazu führen, dass der komplette Versicherungsvertrag als vorschadensbelastet gilt.
Daher empfehlen wir den Abschluss einer separaten Bürohaftpflichtversicherung.
Übrigens ist eine Bürohaftpflichtversicherung auch dann sinnvoll wenn keine Büroräume bestehen. Der Name Bürohaftpflichtversicherung ist diesbezüglich mißverständlich. Eine Bürohaftpflichtversicherung ist eine Betriebshaftpflichtversicherung (also eine Versicherung für Personen- und Sachschäden) für Bürobetriebe. Unter den Begriff Bürobetrieb sind insbesondere Rechtsanwalts-, Steuerberater-, Notar- und Wirtschaftsprüferkanzleien zu subsumieren
Mit dem folgenden Online-Formular können Sie ein Angebot für eine Bürohaftpflichtversicherung mit einem hervvorragendem Preis-Leistungsverhältnis unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben unverbindlich anfordern.
Sie werden dabei schnell feststellen, dass der Fragenkatalog vergleichsweise umfassend ist. Da sich der Versicherungsumfang und die Qualität der Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern erheblich unterscheidet, ist es wichtig, dass wir uns bei Ihnen nach allen risikorelevanten Angaben erkundigen, damit Sie im Schadensfall keine Überraschung erleben und einen Deckungsausfall erleiden.