Obwohl auch für Rechtsanwälte seit einigen Jahren die Möglichkeit der Berufsausübung in Form einer Partnerschaftsgesellschaft iSd. PartGG besteht, ist immer noch Sozietät oder genauer gesagt die GbR die mit Abstand häufigste Form der der Berufsausübungsgemeinschaft.

Der rechtliche Rahmen für die Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt wird durch § 51 BRAO normiert. Wenn man sich diese Vorschrift einmal genauer durchliest, stellt man etwas ganz Erstaunliches fest, das es eigentlich nur bei Berufshaftpflichtversicherungen von Freiberuflern (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) gibt: Die Versicherungspflicht betrifft nicht die Sozietät, sondern jeden einzelnen Rechtsanwalt der Sozietät! Dies bedeutet, dass jeder Rechtsanwalt einer Sozietät verpflichtet ist eine eigene Berufshaftpflichtversicherung für seine Tätigkeit abzuschließen. Lediglich die Partnerschaftsgesellschaft mbB und die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterliegen gem. § 51a BRAO bzw. § 59j BRAO jeweils einer eigenen Versicherungspflicht.

Die Versicherungspflicht der einzelnen Rechtsanwälte hat oft zur Folge, dass die Rechtsanwälte einer Sozietät oft bei unterschiedlichen Versicherern versichert sind. Da aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der Versicherungsfall eines Rechtsanwalts als Versicherungsfall der kompletten Sozietät gilt, sind die Versicherungsverträge über ihre Bedingungen miteinander verbunden. Wenn also ein Rechtsanwalt einer Sozietät einen Schadensfall verursacht hat, ist dieser Schadensfall bei den Versicherern von allen Rechtsanwälten der Sozietät anzuzeigen. Auch die Schadensregulierung erfolgt hier durch alle Versicherer anteilig.

Damit es dabei nicht zu einem Deckungsausfall kommt, ist es zwingend notwendig, dass die folgenden 3 Voraussetzungen erfüllt sind:

1. Alle Rechtsanwälte der Sozietät müssen einen Versicherungsvertrag in der Tarifvariante "Rechtsanwälte in einer Berufsausübungsgemeinschaft" unterhalten, damit die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme mitversichert ist

2. Alle Rechtsanwälte der Sozietät müssen eine Berufshaftpflichtversicherung mit derselben - für alle Schadensfälle der Kanzlei für sich alleine betrachtet - ausreichenden Versicherungssumme unterhalten

3. Ist ein Rechtsanwalt der Berufsausübungsgemeinschaft in einem Bereich tätig, der nicht im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt standardmäßig mitversichert ist (zum Beispiel bei einer Beratung in einem außereuropäischen Recht) müssen alle Rechtsanwälte eine entsprechende Deckungserweiterung mit ihren Versicherern vereinbaren

Wichtig! Natürlich besteht auch die Möglichkeit einen einzigen Versicherungsvertrag für alle Rechtsanwälte einer Sozietät abzuschließen. Dies reduziert mögliche Fehlerquellen und gewährleistet eine deutlich höhere Rechtssicherheit im Schadensfall.

Mit dem folgenden Online-Fragebogen können sie kostenlos und unverbindlich einen umfassenden Beitrags- und Leistungsvergleich für eine Berufshaftpflichtversicherung für einen Rechtsanwalt in einer Sozietät unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vorgaben anfordern.

Sie werden dabei schnell feststellen, dass der Fragenkatalog vergleichsweise umfassend ist. Da sich der Versicherungsumfang und die Qualität der Versicherungsbedingungen zwischen den einzelnen Versicherern erheblich unterscheidet, ist es wichtig, dass wir uns bei Ihnen nach allen risikorelevanten Angaben erkundigen, damit Sie im Schadensfall keine Überraschung erleben und einen Deckungsausfall erleiden.

Für Fragen, Anregungen und Kritik stehen wir gerne zur Verfügung!
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  1. Sie erhalten einen Versicherungs-vergleich mit einer Empfehlung für eine Berufshaftpflichtversicherung Rechts-anwalt zusammen mit Hinweisen zur Berufshaftpflicht von Rechtsanwälten.    

  2. Wenn Sie den Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt wünschen, erhalten Sie die Antragsunterlagen und - soweit vorhanden - ein Kündigungsschreiben für den Vorversicherer.  

  3. Senden Sie uns die gegengezeichneten Unterlagen zurück. Um die Abwicklung kümmern wir uns.  

  4. Kann der Vorversicherer nicht innerhalb der nächsten 6 Monaten gekündigt werden, bieten wir Ihnen eine Bestandsübertragung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung Rechts-anwalt an, um für die Restlaufzeit noch einen Gruppenrabatt zu realisieren (soweit dies möglich ist).